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Kostenerstattung durch die ArbeitsagenturSollten Sie ausbildungs- bzw. arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sein, dann können Sie Ihre Bewerbungskosten, bei rechtzeitiger Beantragung, erstatten lassen.Das ganze ist geregelt in § 45 des Sozialgesetzbuch Drittes Buch: Bei einer Arbeitsagentur gemeldete Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitsuchende werden im Rahmen eines Vermittlungsbudgets bei ihren Bewerbungsbemühungen auch durch finanzielle Hilfen unterstützt, sofern dies für eine Integration in eine versicherungspflichtige Beschäftigung notwendig ist und der Kunde die Mittel nicht selbst aufbringen kann. Die Höhe eines möglichen Zuschusses zu den Aufwendungen für Bewerbungen legt der für den Kunden zuständige Arbeitsvermittler im Kundengespräch fest. Zu den Aufwendungen für Bewerbungen würden auch die Kosten der Erstellung einer Bewerber-Homepage zählen, sofern dies notwendig ist, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Von daher handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, d.h., dass der Kunde eine mögliche Kostenübernahme mit seinem Arbeitsvermittler im Vorfeld klären muss. Da die einzelnen Agenturen und ARGEN im Bereich des Vermittlungsbudgets unterschiedliche Förderschwerpunkte und -höchstbeträge festgelegt haben, wäre bei Kunden anderer Agenturen oder der ARGEN im Zweifel mit diesen abzustimmen, ob sie Kosten für die Erstellung einer Bewerberhomepage in ihrem Förderkatalog enthalten haben. |
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